Rechtliche Hintergründe für die Anwendung von Heilpflanzen

Selbstmedikation

Da es sich bei der Anwendung der Pflanzenheilkunde um eine therapeutische Tätigkeit handelt, unterliegt sie besonderen rechtlichen Bestimmungen, die man vor der Anwendung kennen sollte.

 Selbstbehandlung mit rezeptfreien Mitteln ist grundsätzlich erlaubt. 

Dies gilt auch für die Behandlung von Verwandten oder Nahestehenden, sofern dies mit der erforderlichen Sorgfalt geschieht (Sorgfaltspflicht nach § 276 BGB). Besonders bei Kindern, Allergikern und Älteren, aber auch bei ernsten Erkrankungen muss daher sichergestellt sein, dass die Behandlung nicht schadet und keine notwendige ärztliche Therapie unterlassen wird.

 Der große Vorteil der Pflanzenheilkunde ist, dass selten schwere Nebenwirkungen zu erwarten sind.

 Phytotherapie im Rahmen der berufsmäßigen Heilkunde 

Anders verhält sich dies bei der berufsmäßigen Heilkunde: Hier ist die Identifizierung von Krankheiten (einschließlich Ursachen) sowie gezielte Maßnahmen zu deren Beseitigung Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Berufsmäßige Heilkunde ist nach dem Heilpraktikergesetz (HPG § 1) definiert als „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden (...)“. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, macht sich im ungünstigen Fall daher nicht nur strafbar, sondern haftet auch für alle Folgen. Dies gilt nicht nur für die Behandlung selbst, sondern auch für Empfehlungen.

 Fazit: Dich und deine Familie behandeln, ok. Praxis und Beratung nicht ok.

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Für Alle Teilnehmer meiner Kräuterwanderungen und Workshops

Die Teilnehmer meiner Kurse handeln bei Anwendungsdemonstrationen im Workshop / Kurs an sich selbst und auf eigene Gefahr und         eigenes Risiko. 

Die Umsetzung des erworbenen Wissens geschieht ebenfalls auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Bitte beachten: ernsthafte oder chronische Erkrankungen, sollten immer ärztlich abgeklärt werden. In der Phytotherapie– und dazu gehören auch Tees und selbstangesetzte Tinkturen– geht es vor allem darum, Symptome zu lindern und den Heilungsprozess zu beschleunigen. Die Pflanzen werden für gewöhnlich nicht länger als 3 Wochen als Teeaufguss getrunken. Allerdings bestätigt die Ausnahme auch hier die Regel.

 Es gibt Arzneipflanzen, die erst nach einem längeren Zeitraum ihren Effekt zeigen. 

Die Herstellung von Naturkosmetik und Kräuterpräparaten erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Teilnehmers.

 Jahn Spickmann übernimmt keine Haftung für eventuell verursachte Schäden. Für Unfälle und Verletzungen während den Wanderungen   sowie der Herstellung von Pflanzenpräparaten oder Naturkosmetik wird keine Haftung übernommen.

 Alle Hinweise auf Heilwirkungen und Gebrauch von Heilkräutern und Medizinalpflanzen haben ausschließlich informativen Charakter. Ich übernehme keine Garantie und Haftung für genannte und gelernte Anwendungsmöglichkeiten. Hinsichtlich eigener Anwendung empfehle ich mit Nachdruck, Rücksprache mit einem Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker zu halten.

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